Zulassung

Zulassung zum Doktorat

Die Zulassung ist verbindlich in Promotionsreglement (PromR Theol 22) und Studienplan geregelt. Diese Dokumente finden sich hier:

Promotionsreglement und Studienplan

Die folgenden Abschnitte fassen die für eine Zulassung zum Doktorat nötigen Schritte zusammen.

Vor Beginn der Doktoratsstufe sucht sich die Doktorandin oder der Doktorand eine hauptverantwortliche Begleitperson und reicht ihr eine kurze Beschreibung des Promotionsprojektes von etwa einer Seite mit dem untenstehenden Formular Doktorat_Theologie_UniBE_Beschreibung_Stellungnahme_ger.docx ein (siehe Art. 5 des Studienplans zum Promotionsreglement 2022).

Hauptverantwortliche Begleitperson kann ein Mitglied der Theologischen Fakultät der Universität Bern sein, wenn es einer der folgenden Kategorien angehört (siehe Art. 12 PromR Theol 22): a ordentliche Professorinnen und Professoren, b ausserordentliche Professorinnen und Professoren, c assoziierte Professorinnen und Professoren, d Titularprofessorinnen und Titularprofessoren, e Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, f habilitierte hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten, g Privatdozentinnen und Privatdozenten und h nicht habilitierte Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Kategorien «Advanced Postdoc» und «Senior Research Assistant». Listen der Mitglieder der Theologischen Fakultät finden sich auf https://www.theol.unibe.ch/index_ger.html unter "Institute".

Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Fakultät eine hauptverantwortliche Begleitperson zur Verfügung stellt (siehe Art. 9 Abs. 6 PromR Theol 22).

Bei positiver Antwort bestätigt die hauptverantwortliche Begleitperson bei der Anmeldung zum Doktorat in einer schriftlichen Stellungnahme als Beilage zur Doktoratsbestätigung (zur Doktoratsbestätigung siehe Schritt 2), dass das Projekt den fachwissenschaftlichen Anforderungen entspricht, und erklärt ihre Bereitschaft, die Doktorandin oder den Doktoranden bis zum Abschluss der Promotion hauptverantwortlich zu betreuen. Die hauptverantwortliche Begleitperson bestimmt nach Rücksprache mit der Doktorandin oder dem Doktoranden die weitere Zusammensetzung der Begleitkommission (siehe Art. 5 des Studienplans zum Promotionsreglement 2022).

 

Als nächstes sind die weiteren Schritte der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung der Universität Bern zu befolgen:

https://www.unibe.ch/studium/studienangebote/doktorat/bewerbung/index_ger.html

Die dort genannten Anmeldefristen sind zu beachten.

Insbesondere ist rechtzeitig die Doktoratsbestätigung auszufüllen. Diese gibt es in zwei Varianten für schweizerische und nicht-schweizerische Masterabschlüsse.

ACHTUNG: Die Doktoratsbestätigung für nicht-schweizerische Masterabschlüsse muss vor Schritt 3 zunächst bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung der Universität Bern zur formellen Prüfung eingereicht werden. Bei schweizerischen Masterabschlüssen kann direkt zu Schritt 3 gegangen werden.

Anträge auf Zulassung zur Doktoratsstufe sind über das Dekanat an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Promotionskommission zu richten (siehe Art. 7 des Studienplans zum Promotionsreglement 2022).

Dem Antrag sind beizufügen:

  • a Doktoratsbestätigung der Universität Bern mit allen in der Doktoratsbestätigung genannten Unterschriften und Unterlagen [siehe Schritt 2],
  • b kurze Beschreibung des Promotionsprojektes gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Studienplans [siehe Schritt 1],
  • c Stellungnahme der hauptverantwortlichen Begleitperson gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Studienplans,
  • d Kopie des Bachelor- und des Masterabschlusses (oder Äquivalente),
  • e Kopie der Leistungsausweise (Transcript),
  • f Tabellarischer Lebenslauf,
  • g Angabe über den angestrebten Titel gemäss Artikel 2 PromR Theol 22 und
  • h Angabe über freies Doktorat oder Doktorat im Rahmen eines Doktoratsprogramms gemäss Artikel 2 des Studienplans.

Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zulassung sowie gegebenenfalls die Äquivalenz wird namens der Promotionskommission von deren Vorsitz, der Studienkoordination und der Dekanatsleitung geprüft. Die hauptverantwortliche Begleitperson wird beratend hinzugezogen (siehe Art. 8 des Studienplans).

Die Entscheidung über die Zulassung sowie, wo erforderlich, über den Umfang der Auflagen werden zusammen mit der Doktoratsbestätigung schriftlich vom Dekanat der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung und der Promotionskommission mitgeteilt. Falls eine Zulassung abgelehnt werden soll, ist dies von der Promotionskommission zu entscheiden (siehe Art. 8 des Studienplans).

Bei erfolgter Zulassung leitet das Dekanat die Unterlagen an die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung der Universität Bern zur Immatrikulation weiter. Die Immatrikulation wird von dieser Abteilung dann durchgeführt.

Innerhalb von sechs Monaten nach Immatrikulation sind eine erste Doktoratsvereinbarung und ein Exposé bei der Promotionskommission einzureichen, siehe dazu hier:

Doktoratsvereinbarung und Exposé