Durch die Habilitation wird die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder in mehreren Fächern der Theologie anerkannt.
Die Habilitation kann angestrebt werden in:
- Christkatholische Theologie,
- Evangelische Theologie,
- Judaistik,
- Empirische Religionsforschung,
- Interreligiöse Studien.
Die Habilitation für Christkatholische oder Evangelische Theologie erfolgt in einem oder mehreren der folgenden Fächer:
Als Fächer gelten in der Evangelischen Theologie:
- Altes Testament,
- Neues Testament,
- Historische Theologie / Kirchengeschichte,
- Systematische Theologie,
- Praktische Theologie.
Als Fächer gelten in der Christkatholischen Theologie:
- Altes Testament,
- Neues Testament,
- Allgemeine Kirchengeschichte,
- Geschichte des Altkatholizismus,
- Systematische Theologie,
- Moraltheologie,
- Liturgiewissenschaft,
- Praktische Theologie,
- Ökumenische Theologie.
Zu den Fächern können Spezialisierungen treten (vgl. Habil.-Reglement)
Die Habilitation erfolgt nach dem Habilitationsreglement der Theologischen Fakultät der Universität Bern vom 28. Februar 2013.