Habilitation

Durch die Habilitation wird die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder in mehreren Fächern der Theologie anerkannt.

Die Habilitation kann angestrebt werden in:

  • Christkatholische Theologie,
  • Evangelische Theologie,
  • Judaistik,
  • Empirische Religionsforschung,
  • Interreligiöse Studien.

Die Habilitation für Christkatholische oder Evangelische Theologie erfolgt in einem oder mehreren der folgenden Fächer:

 Als Fächer gelten in der Evangelischen Theologie:

  • Altes Testament,
  • Neues Testament,
  • Historische Theologie / Kirchengeschichte,
  • Systematische Theologie,
  • Praktische Theologie. 

Als Fächer gelten in der Christkatholischen Theologie:

  • Altes Testament,
  • Neues Testament,
  • Allgemeine Kirchengeschichte,
  • Geschichte des Altkatholizismus,
  • Systematische Theologie,
  • Moraltheologie,
  • Liturgiewissenschaft,
  • Praktische Theologie,
  • Ökumenische Theologie.

Zu den Fächern können Spezialisierungen treten (vgl. Habil.-Reglement)

Die Habilitation erfolgt nach dem Habilitationsreglement der Theologischen Fakultät der Universität Bern vom 28. Februar 2013.