Zielgruppe
Das schweizerische Weiterbildungsprogramm der Aus- und Weiterbildung in Seelsorge, Spiritual Care und Pastoralpsychologie, das im Rahmen einer Kooperation zwischen der Universität Bern, der Theologischen Hochschule Chur, den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn (als Vertretung der Deutschschweizerischen Kirchenkonferenz) und der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz angeboten wird, richtet sich an Personen, die in einem Pfarramt, einem analogen seelsorglichen Dienst oder in einem Spezialamt der Seelsorge tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben.
Universitäre Abschlüsse
Die Universität Bern und die Theologische Hochschule Chur verleihen den Absolvent:innen folgende Abschlüsse:
- CAS AWS Unibe THC: Certificate of Advanced Studies (wahlweise ASHG / CPT / LOS / SPKS / SSMV / SYSA) AWS, Universität Bern und Theologische Hochschule Chur
- DAS SPES AWS Unibe THC: Diploma of Advanced Studies Spezialseelsorge AWS, Universität Bern und Theologische Hochschule Chur
- MAS SPES AWS Unibe THC: Master of Advanced Studies Spezialseelsorge AWS, Universität Bern und Theologische Hochschule Chur
Module und weitere Studienleistungen
Die Studiengänge sind modular konzipiert und gliedern sich in
- Studiengangspezifische A-Module
- Studiengangübergreifende B-Module
- Schriftliche Leistungsnachweise
- Trainings-Module
- Praktika
- Supervision
- Praxisgemeinschaften
- Abschlussarbeiten bei DAS- und MAS-Studiengängen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu allen Studiengängen ist ein universitärer Hochschulabschluss auf Stufe Master in Theologie. Für die einzelnen Studiengänge gelten zusätzlich spezifische Zulassungsvoraussetzungen (Seelsorgeerfahrung oder Erfahrung in ähnlichen Bereichen von Begleitung und Beratung). Über die Zulassung zu den Studiengängen entscheidet die Programmleitung auf Antrag der Studienleitung. Ausnahmen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen können von der Programmleitung „sur dossier“ genehmigt werden. Bei Personen ohne Hochschulabschluss oder Berufspraxis können weitere Qualifikationen eingefordert werden.
Studienzeit
Die Regelstudienzeit für die CAS-Studiengänge beträgt 2 Jahre. Die maximale Studienzeit für die CAS-Studiengänge beträgt 5 Jahre. Zur Erlangung eines DAS bzw. MAS darf der Abstand zum Absolvieren eines CAS nicht mehr als 10 Jahre betragen.
Anrechnung externer Studienleistungen
Extern erbrachte Studienleistungen können bis zum Umfang von 1/3 der ECTS-Credits eines Studienganges angerechnet werden, sofern diese an einer Hochschule erbracht wurden und mit einzelnen Zielen und Inhalten des Studiengangs übereinstimmen. Über die Anrechnung entscheidet die Programmleitung. Eine Anrechnung ist auf 10 Jahre nach Absolvierung der Studienleistung beschränkt.