An der Theologischen Fakultät werden sämtliche obligatorischen Lehrveranstaltungen regelmässig evaluiert. Dabei dient die Zwischenevaluation der beständigen Qualitätsentwicklung der Lehrveranstaltung. Diese findet auf kommunikativer Ebene zwischen Dozierenden und Studierenden statt. Die Schlussevaluation dient vor allem der Qualitätskontrolle und geschieht in einem Zusammenspiel von fakultärer QSE-Kommission und universitärer Qualitätssicherung.
Gemäss Fakultätsbeschluss vom 29.9.2022 werden ab dem HS22 sämtliche Lehrveranstaltungen der Fakultät evaluiert und durch die fakultäre QSE automatisch für die Schlussevaluation angemeldet. Davon ausgenommen sind lediglich Kolloquien, Sozietäten (ohne Sozietät IRS), Exkursionen mit weniger als 3 ECTS-Punkten, das Tutorium Latein und die Kirchgemeinde-Praktika. Weitere Ausnahmen können auf Antrag durch die fakultäre QSE genehmigt werden. Die Frist zum Einreichen von Anträgen zur Ausnahme von der Evaluationspflicht wird jeweils in den ersten Semesterwochen von der fakultären QSE per E-Mail kommuniziert.
Ab dem FS22 stehen als Ergänzung zum gesamtuniversitären Standardfragebogen für die Evaluation von Lehrveranstaltungen auch Zusatzmodule zu den Themen eLearning, Studentischen Beiträge, Team Teaching, Anwendungsorientierung und Interdisziplinarität zur Verfügung. Dozierende, die gewisse Zusatzmodule nutzen möchten, müssen diese selber mittels Online-Formular in den ersten Semesterwochen (Anmeldefristen beachten!) bei der universitären Evaluationsstelle anmelden (unter 2.1 muss immer „online unpersonalisierter Link“ gewählt werden, unter 2.3 „Teamevaluation“, falls Sie nicht alleine unterrichten). Weitere Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie hier.